Geltungsbereich

Die folgenden Geschäftsbedingungen („Bedingungen“) regeln die Ergänzung der Vereinbarung über die Nutzung digitaler Inhalte und Daten („Vereinbarung“), die dem Benutzer über das ZF Aftermarket Portal, das unter https://aftermarket.zf.com/ abgerufen werden kann, bereitgestellt wurden. Die ZF Friedrichshafen AG („ZF“) ist sowohl Besitzer als auch Betreiber dieses Portals.

Mit der Unterzeichnung dieser Vereinbarung wird das ZF Aftermarket-Konto des Benutzers durch die folgenden Vorschriften geändert. Sofern im Folgenden nichts Abweichendes bestimmt ist, bleiben die Nutzungsbedingungen für das ZF Aftermarket Portal weiterhin gültig.

Diese Vereinbarung richtet sich nur an Geschäftskunden. Ein „Geschäftskunde“ im Sinne dieser Bedingungen ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des betreffenden Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§14 BGB).

1. Abschluss der Vereinbarung

1.1. Unterzeichnung

Bevor der Benutzer die digitalen Inhalte und Daten, die dem Benutzer über das ZF Aftermarket Portal bereitgestellt werden, nutzen kann, muss er diese Vereinbarung unterzeichnen.

1.2. Mit der Unterzeichnung dieser Vereinbarung fordert der Benutzer ZF auf, ihm ein Angebot zur Änderung des bestehenden ZF Aftermarket-Kontos durch die vorliegenden Bedingungen zu unterbreiten.

1.3. Mit der Unterzeichnung dieser Vereinbarung nimmt der Benutzer die vorliegenden Bedingungen an und erklärt insbesondere, dass er ein Unternehmer ist.

1.4. ZF bestätigt die Unterzeichnungsanfrage per E-Mail. ZF ist dazu berechtigt, eine Unterzeichnungsanfrage nach eigenem Ermessen abzulehnen. Wenn ZF sich dazu entscheidet, die Unterzeichnung anzunehmen, schickt ZF dem Benutzer eine E-Mail und bestätigt die erfolgreiche Unterzeichnung. Zum Abschluss der Unterzeichnung der Vereinbarung muss der Benutzer ein persönliches Passwort festlegen, das dieser benötigt, um sich in das ZF Aftermarket Portal, das unter https://aftermarket.zf.com/ abrufbar ist, einzuloggen.

2. Geltungsbereich der Vereinbarung

2.1. Inhalte

2.1.1. Die im Zuge dieser Vereinbarung zur Verfügung gestellten digitalen Inhalte und Daten beziehen sich auf Informationen wie etwa Produktstammdaten (z.B. Produktbeschreibungen, Werbemaßnahmen, Bilder, wesentliche Informationen zu Beständen und Verfügbarkeit, u.a.) (im Folgenden gemeinsam als "INHALTE" bezeichnet).

2.1.2. Die digitalen Inhalten und Daten können Texte, Informationen, Daten, Bilder, Audio- oder Videomaterial umfassen.

2.1.3. Um Missverständnisse zu vermeiden wird gemeinsam vereinbart, dass die jeweils aktuelle Version der INHALTE nur über die E-Business Toolbox-Anwendung auf dem ZF Aftermarket Portal zur Verfügung gestellt wird. Es liegt im alleinigen Verantwortungsbereich des Benutzers, die Daten innerhalb seines Anwendungsfalles zu aktualisieren.

Des Weiteren wird klargestellt, dass sich der BENUTZER bewusst ist und zustimmt, dass sich die INHALTE ständig ändern können und heruntergeladene INHALTE keinem Änderungsdienst unterliegen.

Der BENUTZER ist sich insbesondere bewusst und stimmt zu, dass sich die INHALTE geändert haben könnten, wenn der BENUTZER Produkte bestellt.

2.2. Vorliegende Vereinbarung regelt die Beziehung zwischen dem oben genannten Vertragspartner („BENUTZER“) und dem Rechteinhaber an den zur Verfügung gestellten digitalen Inhalten und Daten („ZF“) hinsichtlich der Nutzung der ZF-eigenen oder von ZF lizensierten INHALTE durch den BENUTZER wie unten beschrieben.

3. Gewährung von Rechten

Während der Laufzeit dieser Vereinbarung gewährt ZF dem BENUTZER folgende Rechte:

3.1. Digitale Inhalte und Daten werden zur eingeschränkten Nutzung, wie in dieser Vereinbarung festgelegt, zur Verfügung gestellt.

3.2. Diese digitalen Inhalte und Daten dürfen vom BENUTZER nur für folgende Zwecke verwendet werden („Zweck“):

  • Darstellung der INHALTE in den Druck- und Webkatalogen des BENUTZERS
  • Darstellung der INHALTE im Webshop des BENUTZERS
  • Darstellung der INHALTE in Mitteilungen und Werbematerialien des BENUTZERS

3.3. Die INHALTE dürfen nur im Zusammenhang mit Produkten von ZF verwendet und dargestellt werden. Die Verwendung der INHALTE für Werbezwecke und die Darstellung von Produkten von Dritten ist nicht gestattet und führt zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen seitens ZF oder Tochtergesellschaften von ZF gegenüber dem BENUTZER.

3.4. Die Rechte werden als nicht-ausschließliche, widerrufbare, nicht-übertragbare (weder ganz noch in Teilen) und nicht unterlizensierbare Rechte gewährt. Besonders die Weitergabe an Dritte durch den BENUTZER oder die Vervielfältigung der INHALTE ist verboten.

3.5. Falls nicht ausdrücklich anderweitig in dieser Vereinbarung geregelt, erhält der BENUTZER durch das Herunterladen oder Kopieren der INHALTE von digitalen Medien kein Eigentumsrecht oder anderweitige Rechte an diesen INHALTEN. Nach Abschluss der vorliegenden Vereinbarung mit ZF ist der BENUTZER ausschließlich zur Nutzung der INHALTE gemäß dieser Vereinbarung berechtigt.

3.6. Alle Rechte an den INHALTEN verbleiben bei ZF oder den Tochtergesellschaften von ZF (alle mit ZF gemäß §§15 ff AktG verbundenen Unternehmen).

3.7. ZF ist berechtigt, die gewährten Rechte jederzeit ohne Kündigungsfrist ganz oder teilweise nach eigenem Ermessen ohne Angabe von Gründen gegenüber dem BENUTZER zu widerrufen.

3.8. Der Widerruf der gewährten Rechte oder eine anderweitige Kündigung dieser Vereinbarung beendet auch die Berechtigung des BENUTZERS zur Nutzung bzw. Darstellung der INHALTE mit sofortiger Wirkung.

3.9. Jede weitere Nutzung bzw. Darstellung der INHALTE durch den BENUTZER nach einer Kulanzfrist von 4 (vier) Wochen nach Erhalt des Widerrufs oder – falls zutreffend – der Kündigung dieser Vereinbarung führt zu einer Vertragsstrafe von EUR 5.000,00 (fünftausend Euro) für jeden Einzelfall pro Monat der Nutzung bzw. Darstellung. Die Vertragsstrafe ist nach erster Aufforderung ohne Rückbehaltungsrecht zu zahlen. Zur Klarstellung sei darauf hingewiesen, dass eine Vertragsstrafe keine Gewährung von Rechten darstellt. Schadensersatzansprüche und weitere rechtliche Schritte bleiben vorbehalten.

3.10. Warenzeichen

ZF gewährt dem BENUTZER das Recht, die Wortmarken „Brake Engineering“, „Boge“, „Gabriel“, „Girling“, „Lemförder“, „Sachs“, „TRW“ oder „ZF“ sowie die in den entsprechenden Ländern registrierten Bildmarken im Zusammenhang mit den INHALTEN für die Dauer dieser Vereinbarung und zum Zwecke der Werbung für die Produkte zu nutzen. Im Sinne dieser Vereinbarung gelten diese Marken als INHALTE

4. Bereitstellung von digitalen Inhalten und Daten

4.1. Die INHALTE werden zum Download durch den BENUTZER unter www.zf.aftermarket.com zur Verfügung gestellt. Die abweichende Bereitstellung von INHALTEN erfordert eine gesonderte Vereinbarung zwischen ZF und dem BENUTZER.

4.2. INHALTE werden „wie besehen“ zur Verfügung gestellt und unterliegen stetigen Änderungen durch ZF nach dessen eigenem Ermessen. Seitens ZF besteht keine Verpflichtung, die INHALTE zu aktualisieren, zu modifizieren oder anderweitig zu ändern.

4.3. Der BENUTZER ist verpflichtet sicherzustellen, dass der BENUTZER immer nur die aktuellste Version der INHALTE nutzt bzw. darstellt.

5. Keine Änderung der INHALTE, Haftungsausschlüsse und Darstellung der INHALTE

5.1. Der BENUTZER stimmt zu, dass er die ihm zur Verfügung gestellten digitalen Inhalte und Daten nur in unveränderter Form verwendet. Nachträgliche Änderungen wie Retuschieren oder Ausblenden/Herausschneiden von Wasserzeichen, Markennamen oder Urheberrechten führt zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen seitens ZF oder einer Tochtergesellschaft von ZF sowie zur fristlosen Kündigung der vorliegenden Vereinbarung. Obige Bestimmung gilt nicht für Größenänderungen bzw. Qualitätsänderungen von Bildern, sofern diese Änderungen notwendig sind, um den Nutzungszweck zu erfüllen und sofern das eigentliche Bildmotiv dadurch nicht unkenntlich gemacht wird.

5.2. Der BENUTZER ist verpflichtet, Haftungsausschlüsse bzw. Warnungen, wie unter www.zf.com/dis angegeben, darzustellen. Des Weiteren ist der BENUTZER dazu verpflichtet darauf hinzuweisen, dass bei etwaigen Widersprüchen oder Abweichungen immer die Haftungsausschlüsse bzw. Warnungen wie unter www.zf.com/dis dargestellt Vorrang haben. Änderungen sind ausdrücklich verboten.

5.3. Der BENUTZER ist verpflichtet, Urheberrechte sowie weitere Kennzeichnungen bzw. Markenzeichen wie unter www.zf.com/dis angegeben darzustellen. Änderungen sind ausdrücklich verboten.

5.4. Der BENUTZER ist dazu verpflichtet, einen Link (oder im Falle von Druckkatalogen einen entsprechenden Hinweis) auf die Website www.aftermarket.zf.com zu setzen.

6. Preisgestaltung

6.1. Die INHALTE werden unentgeltlich gemäß der vorliegenden Nutzungsvereinbarung zur Verfügung gestellt.

6.2. ZF behält sich das Recht vor, auch INHALTE gegen Gebühr zur Verfügung zu stellen. In diesem Fall wird ZF den BENUTZER im Voraus informieren.

7. Haftung

7.1. ZF übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit und Aktualität der INHALTE.

7.2. Verstößt der BENUTZER gegen diese Vereinbarung, so haftet er uneingeschränkt gegenüber ZF bzw. den Tochtergesellschaften von ZF. Im letzteren Fall wird der BENUTZER ZF bzw. die Tochtergesellschaften von ZF nach erster Aufforderung von allen Ansprüchen und Kosten in Verbindung mit einem solchen Verstoß freistellen.

8. Laufzeit und Kündigung

8.1. Diese Vereinbarung wird durch Unterschrift beider PARTEIEN für eine unbestimmte Laufzeit („Laufzeit“) geschlossen.

8.2. Jede PARTEI kann diese Vereinbarung aus irgendeinem Grund ohne Kündigungsfrist kündigen.

8.3. Die Kündigung dieser Vereinbarung beendet auch die Berechtigung des BENUTZERS zur Nutzung bzw. Darstellung der INHALTE mit sofortiger Wirkung.

8.4. Ungeachtet der vorigen Bestimmungen dieser Vereinbarung führt jede weitere Nutzung bzw. Darstellung der INHALTE durch den BENUTZER nach einer Kulanzfirst von 4 (vier) Wochen nach Erhalt des Widerrufs oder – falls zutreffend – der Kündigung dieser Vereinbarung zu einer Vertragsstrafe von EUR 5.000,00 (fünftausend Euro) für jeden Einzelfall pro Monat der Nutzung bzw. Darstellung. Die Vertragsstrafe ist nach erster Aufforderung ohne Rückbehaltungsrecht zu zahlen. Zur Klarstellung sei darauf hingewiesen, dass eine Vertragsstrafe keine Gewährung von Rechten darstellt. Schadensersatzansprüche und weitere rechtliche Schritte bleiben vorbehalten.

8.5. Das Recht der Parteien auf außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund ohne Kündigungsfrist bleibt hiervon unberührt.

9. Sonstiges

9.1. Der BENUTZER ist im Besonderen zur Einhaltung der publizistischen Grundsätze des Deutschen Presserats (Pressekodex) sowie zur Achtung der Rechte Dritter verpflichtet.

9.2. Die vorliegende Nutzungsvereinbarung sowie vertragliche Änderungen bzw. Zusatzvereinbarungen bedürfen für ihre Gültigkeit der Schriftform. Gleiches gilt für Änderungen oder Ergänzungen dieser Schriftformklausel.

9.3. Falls eine in dieser Nutzungsvereinbarung enthaltene Bestimmung nichtig oder anderweitig ungültig sein sollte, bleiben die verbleibenden Bestimmungen hiervon unberührt. Beide PARTEIEN vereinbaren die weitere Einhaltung der genannten, verbleibenden Bestimmungen und vereinbaren des Weiteren, dass eine ungültige Bestimmung durch eine neue Bestimmung ersetzt wird, die im Interesse beider PARTEIEN liegt.

10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

10.1. Vorliegende Bestimmung unterliegt deutschem Recht wie für Rechtsbeziehungen zwischen inländischen Parteien anwendbar, unter Ausschluss seiner Kollisionsnormen sowie des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG). Gerichtsstand ist Schweinfurt / Main.